Es gibt eine Hotline für Fragen zur Organisation der IHK-Prüfungen:
Alle Prüfungen finden im November statt. Aber wie läuft meine praktische Prüfung unter diesen Bedingungen ab? Für alle Fragen rund um das Thema #Prüfungen hat die @ihk_hannover heute eine neue Hotline geschaltet: Tel. 0511/3107-461, Mo bis Fr von 8 bis 17 Uhr. #Corona #Ausbildung
— IHK Hannover (@ihk_hannover) November 2, 2020
Für die schriftlichen Prüfungen haben wir außerdem auch noch einen Hinweis erhalten:
Betreff: Informationen zur Bearbeitung der Aufgaben in der kaufm. AP Winter 2020/21
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Bearbeitung der Aufgaben in den schriftlichen kaufmännischen Abschlussprüfungen im Winter 2020/21.
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie weisen die Aufgabenerstellungseinrichtungen (AkA und ZPA) hinsichtlich der schriftlichen kaufmännischen Abschlussprüfungen zum Prüfungstermin Winter 2020/21 auf Folgendes hin:
1. Bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben ist von einem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb auszugehen, der nicht durch die COVID-19-Pandemie beeinflusst bzw. durch entsprechende behördliche Verfügungen eingeschränkt ist. Auf den Deckblättern der Aufgabensätze ist ein entsprechender Hinweis abgedruckt.
2. Die grundsätzliche Regelung, dass bei der Bearbeitung der Aufgaben Gesetze und Verordnungen jeweils in der zum Prüfungstermin gültigen Fassung anzuwenden sind, gilt auch für die zeitlich befristete Senkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes („Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“).
Bitte leiten Sie die Mail zur Information auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen weiter. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Damit gelten für die Modellunternehmen in den Prüfungsaufgaben „Normalbedingungen“, als gäbe es Corona nicht.
So ganz normal geht es dann aber doch nicht, die Umsatzsteuersenkung der zweiten Jahreshälfte soll in den Aufgaben berücksichtigt werden. Hier die genauen Eckdaten dazu:
Die Bundesregierung hat umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %. Nach Entwürfen steht hier das finale BMF-Schreiben zur Verfügung.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-06-30-befristete-Senkung-umsatzsteuer-juli-2020-final.html